Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Elektromotoren, Servomotoren, Spindelmotoren und anderen Komponenten
1. Vertrag und Beschränkungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des bei jedem Projekt zwischen Matris und dem Kunden geschlossenen Vertrags zum Zweck der Wartung der an Matris zur Wartung oder Reparatur gelieferten Elektromotoren, Servomotoren und Spindelmotoren des Kunden.
Matris d.o.o. ist nicht an zusätzliche oder andere Bedingungen in gedruckter oder anderer Form gebunden, weder auf einem Kundenbestellformular noch in einer anderen Kommunikation zwischen dem Kunden und Matris, es sei denn, Matris stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Matris und dem Kunden und ausschließlich zum Nutzen der Vertragsparteien zustande. Dritte oder andere Personen, die nicht Vertragspartei sind, sind nicht berechtigt, die Erfüllung des Vertrags oder sonstige Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen. Die vorstehende Bestimmung schließt ausdrücklich die Rechte Dritter aus, wenn diese durch einen Vermittler vertreten werden, der einen Vertrag mit Matris abschließt.
Frühere Geschäftskontakte, Geschäftsgepflogenheiten und mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich niedergelegt und von Matris in dem Teil unterzeichnet wurden, der eine Vertragsänderung darstellen würde, sind für Matris nicht bindend.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn: (a) der Kunde Matris eine offizielle Bestellung erteilt hat, oder (b) der Kunde Matris den in den Zahlungsbedingungen auf dem Angebot oder der Anzahlungsrechnung angegebenen vollen Betrag bezahlt hat, oder (c) der Kunde die Reparatur schriftlich über das auf der Website des Kunden angegebene elektronische Postfach bestätigt hat, dieses regelmäßig in der Kommunikation mit Matris verwendet, oder eindeutig nachgewiesen ist, dass es sich um die offizielle E-Mail des Kunden oder eines von ihm beschäftigten Mitarbeiters handelt, oder (d) der Kunde die Reparatur/Dienstleistung mit einer unterschriebenen und abgestempelten schriftlichen Bestätigung bestätigt hat.
Entscheidet sich der Kunde trotz Nichtbestätigung nicht für eine Reparatur, Wartung oder sonstige Leistung und tritt vom Angebot zurück, das auf Basis der Wareneingangsprüfung, Diagnose und Demontage erstellt wurde, wird ihm ein anteiliger Betrag für den Zeitaufwand und die Angebotserstellung in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten wird nach der Ablehnung mitgeteilt – sobald eindeutig feststeht, dass die Leistung nicht bestätigt wird. Andernfalls ist der berechnete Betrag Teil des regulären Leistungspakets.
2. Kündigung
Der Kunde kann den geschlossenen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern er auf erste Aufforderung von Matris alle fälligen Verpflichtungen und Kosten begleicht, die Matris im Zusammenhang mit der Vertragsausführung hatte oder aufgewendet hat. Bei einmaligen Verträgen kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er dies innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsabschluss mitteilt. Auch in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle Kosten zu begleichen, die Matris im Zusammenhang mit der Vertragsausführung hatte. Im Falle einer Vertragsauflösung haftet der Kunde für alle Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Rücksendung des Vertragsgegenstands an den Kunden. Wenn Matris im Zusammenhang mit der Vertragsausführung und vor Erhalt der Auflösung Ersatzteile geliefert hat, die für die Ausführung des aufgelösten Vertrags bestimmt sind, ist der Kunde verpflichtet, diese zum Kaufpreis zu kaufen und alle sonstigen Kosten zu erstatten.
Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich (per E-Mail oder per Post) erfolgen und Matris so mitgeteilt werden, dass der Zugang der Kündigung und der Nachweis der Kündigung gewährleistet sind.
Matris kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, vorausgesetzt, dass Matris das Eigentum des Kunden dann unverzüglich dem entsprechenden Lieferdienst zur Rücksendung an den Kunden übergibt, ohne dass dem Kunden Kosten entstehen.
3. Preis und Zahlung
Der Kunde trägt sämtliche Versandkosten, mit Ausnahme des Teils, den Matris gemäß dem abgeschlossenen Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich übernimmt.
Die Transportkosten sind Teil des Angebots, das der Kunde mit der Zahlung bestätigt. Die Zahlungsbedingungen hängen von der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden ab oder sind im Angebot/der Proforma-Rechnung angegeben. Matris berechnet für außergewöhnliche Servicefälle zusätzlich 30 % des Grundservicepreises: (a) die nicht im regulären Serviceplan von Matris enthalten sind oder (b) nachmittags außerhalb der Bürozeiten ausgeführt werden, (c) an Wochenenden und Feiertagen ausgeführt werden oder (d) es sich um einen dringenden Service handelt. Matris kann beim ersten Geschäftsabschluss mit einem Neukunden oder vor der Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferungen oder wenn dies nach Ermessen von Matris ratsam ist, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine Zahlungsgarantie von einem Dritten verlangen.
Zahlt der Kunde Matris nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und wird ein Anwalt mit der Eintreibung der offenen Rechnung des Kunden beauftragt, hat der Kunde sämtliche bei Matris anfallenden Anwalts- und Sachverständigenkosten zu tragen.
4. Lieferung
Matris kann keine Lieferzeiten garantieren, legt diese jedoch nach bestem Wissen und Gewissen fest und geht davon aus, dass alle vom Kunden erhaltenen Informationen vollständig sind und dass es zu keiner Verzögerung kommt, die durch Umstände verursacht wird oder zu denen sie beiträgt, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Matris liegen.
Matris haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllungen des Vertrags, die teilweise oder vollständig auf den direkten oder indirekten Einfluss höherer Gewalt, die Unfähigkeit, Ersatzteile oder Komponenten zu beschaffen, Streiks, Kriege, Aufstände, nationale oder lokale Notfälle, Regierungserlasse, Transportunterbrechungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder ähnliche Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Matris liegen.
Matris garantiert dem Kunden die Preise für Ersatzteile gemäß den regulären Einzelhandelspreislisten der Lieferanten, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültig sind.
5. Verlustrisiko/nicht abgeholtes Kundeneigentum
Der Kunde trägt alle Risiken des Verlusts seines Eigentums, während sich das Eigentum des Kunden in den Händen oder unter der Kontrolle des Lieferdienstes befindet. Der Kunde garantiert Matris, dass sein Eigentum stets gegen von ihm verursachte Schäden versichert ist.
Wird an Matris geliefertes Kundeneigentum nicht repariert, weil der Kunde die Reparatur nicht genehmigt hat, und verbleibt das Kundeneigentum sechzig (60) Tage oder länger in den Serviceeinrichtungen von Matris, nachdem Matris die Reparaturgenehmigung angefordert hat, gilt dies als ausdrückliche und unwiderrufliche Übertragung des Eigentums an dem gelieferten Eigentum an Matris als Bezahlung für die sichere Aufbewahrung des Eigentums. Der Kunde befindet sich vom Zeitpunkt der Anforderung der Reparaturgenehmigung durch Matris bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Reparatur oder der Übertragung des Eigentums an Matris in Verzug und haftet für alle Schäden am Eigentum sowie für alle Verluste oder Schäden, die Matris aufgrund der unterlassenen Reparaturgenehmigung erleidet.
6. Eingeschränkte Garantie
Anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Garantien für die Marktgängigkeit und/oder Eignung für einen bestimmten Zweck, gewährt Matris hiermit diese beschränkte Garantie für von Matris im Rahmen eines Vertrags reparierte Elektromotoren, Servomotoren und Spindelmotoren ausschließlich gegenüber dem Rechnungsempfänger (und nicht gegenüber nachfolgenden Besitzern des reparierten Geräts oder anderen natürlichen oder juristischen Personen): Matris garantiert, dass jede reparierte Komponente (Elektromotor, Servomotor, Spindelmotor, Untersetzungsgetriebe, Pumpe usw.) beim Verlassen der Serviceeinrichtungen von Matris den Spezifikationen des Originalherstellers entspricht und dass jede reparierte Komponente während der Garantiezeit ab dem Reparaturdatum frei von Mängeln ist, die sich aus der Wartung ergeben. Matris garantiert, dass die Wartung oder Reparatur fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wird, lehnt jedoch ausdrücklich jegliche Haftung für die Qualität der Verarbeitung, der Materialien und der Ersatzteile ab, die bei der Durchführung der Reparatur/Wartung verwendet wurden.
6a. 24 Monate Garantie
Dies ist nur optional und gegen einen anteiligen Aufpreis möglich. Die Garantie gilt nur für tatsächlich erbrachte Serviceleistungen, die im Matris-Servicecenter durchgeführt werden. Alle gekauften elektronischen Komponenten, Ersatzteile oder Austauschteile unterliegen nicht der Garantie.
Der Kunde muss etwaige Gewährleistungsansprüche gemäß dem in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfahren und unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Voraussetzungen geltend machen, andernfalls erlischt sein Recht.
Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Mängelbehebung durch den Kunden erfolgt die Entscheidung ausschließlich durch Matris und zwar entweder durch Reparatur der (a) nicht konformen oder (b) fehlerhaften oder (c) nicht funktionsfähigen Komponente oder durch Erstattung der Reparaturkosten an den Kunden.
MATRIS HAFTET IN KEINEM FALL FÜR PROBLEME ODER FEHLFUNKTIONEN DES ELEKTROMOTORS, SERVOMOTORS ODER SPINDELMOTORS ODER EINER ANDEREN MASCHINE, AUSRÜSTUNG, ANWENDUNG ODER EINES PROZESSES, VON DENEN EIN ELEKTROMOTOR, SERVOMOTOR, SPINDELMOTOR ODER EINE ANDERE KOMPONENTE EIN TEIL ODER EINE KOMPONENTE IST, UND IN KEINEM FALL HAFTET MATRIS FÜR JEGLICHE SCHÄDEN (INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG DES ELEKTROMOTORS, SERVOMOTORS ODER SPINDELMOTORS ODER EINER ANDEREN KOMPONENTE ODER DEM AUSFALL EINES REPARIERTEN ELEKTROMOTORS, SERVOMOTORS ODER SPINDELMOTORS ODER EINER ANDEREN KOMPONENTE IM RAHMEN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE ENTSTEHEN. Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung von MATRIS auf den Betrag der dem Kunden ausgestellten und vom Kunden für die erbrachten Leistungen bezahlten Rechnung beschränkt. Soweit der Kunde seine Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat, ist MATRIS berechtigt, eine Entscheidung über den Anspruch zurückzuziehen, bis die Zahlung der ausgestellten Rechnung vollständig erfolgt ist.
Matris haftet gegenüber dem Kunden oder anderen Personen nicht für direkte oder indirekte Schäden, wenn der Kunde oder eine andere Person: (a) einen Elektromotor, Servomotor, Spindelmotor oder eine andere Komponente nach der Reparatur durch Matris modifiziert, manipuliert oder zu reparieren versucht, oder (b) einen Elektromotor, Servomotor, Spindelmotor oder eine andere Komponente anders als vom Hersteller empfohlen verwendet, oder (c) einen Elektromotor, Servomotor, Spindelmotor oder eine andere Komponente in einer Maschine, Ausrüstung, Anwendung oder einem Prozess verwendet, für den der Hersteller des Elektromotors, Servomotors, Spindelmotors oder der anderen Komponente diese nicht zugelassen hat, oder (d) wenn der Fehler im Anspruch auf den reparierten Elektromotor, Servomotor, Spindelmotor oder eine andere Komponente auf unsachgemäße Verwendung, mangelnde Wartung, Missbrauch, Unfall oder Ausfall einer anderen Maschine oder Ausrüstung oder deren Komponente zurückzuführen ist, oder (e) wenn der Kunde einen bereits zerlegten oder unvollständigen Elektromotor, Servomotor oder Spindelmotor zur Reparatur an Matris geliefert hat.
Wenn der Elektromotor, Servomotor, Spindelmotor oder eine andere Komponente des Kunden zum Zeitpunkt der Geltendmachung eines Garantieanspruchs durch eine Herstellergarantie abgedeckt ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, einen solchen Anspruch im Rahmen der Herstellergarantie geltend zu machen, und stimmt zu, dass die Herstellergarantie Vorrang vor der eingeschränkten Garantie von Matris hat, die in einem solchen Fall nicht gilt. Matris kann jedoch nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten am Elektromotor, Servomotor oder Spindelmotor des Kunden durchführen, jedoch nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers.
GARANTIEVERFAHREN
Behauptet der Kunde, dass ein von Matris repariertes Gerät bei Erhalt nicht den ursprünglichen Herstellerspezifikationen entsprach oder dass während der Garantiezeit ein Defekt aufgetreten ist, muss er Matris unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf der beschränkten Garantiezeit, schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Versand-, Bearbeitungs- und sonstigen Kosten, die bei der Rücksendung des reparierten Motors an Matris entstehen. Nach Erhalt des Motors prüft das Servicepersonal von Matris das Gerät, um festzustellen, ob die behauptete Nichtübereinstimmung bzw. der Defekt mit der Reparatur durch Matris zusammenhängt.
Stellt Matris fest, dass die Nichtübereinstimmung oder der Mangel nicht auf eine frühere Matris-Leistung zurückzuführen ist oder dass die Reklamation des Kunden auf eine oder mehrere der in den Absätzen 3(a) bis (d) beschriebenen Bedingungen zurückzuführen ist, benachrichtigt Matris den Kunden unverzüglich und bittet ihn um seine Zustimmung zur Durchführung zusätzlicher Reparaturleistungen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Matris für solche Leistungen. Matris führt keine zusätzlichen Reparaturleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden durch.
Verlangt der Kunde innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Reparaturgenehmigung durch Matris die Rücksendung des unreparierten Motors, so sendet Matris den Motor auf Kosten des Kunden zurück und berechnet eine anteilige Diagnosegebühr, die sich nach Typ und Größe des Motors richtet. Genehmigt der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen weitere Reparaturen oder die Rücksendung des Motors, muss er Matris für die Lagerung des Motors pro Tag einen von Matris festgelegten Satz bezahlen (die aktuellen Sätze teilt Matris auf Anfrage mit). Verbleibt der Motor nach der Reparaturgenehmigung durch Matris sechzig (60) Tage oder länger im Lager von Matris, gilt er als vom Kunden aufgegeben und Matris kann ihn nach eigenem Ermessen entsorgen, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein.
Wenn Matris feststellt, dass die Nichtübereinstimmung oder der Defekt durch die Bedingungen der beschränkten Garantie abgedeckt ist und sich Matris für eine Reparatur des Motors im Rahmen der beschränkten Garantie entscheidet, stellt Matris dem Kunden die Reparaturkosten nicht in Rechnung und der Motor wird dem Kunden per Lieferdienst auf Kosten von Matris zurückgesandt.
DIE OBEN BESCHRIEBENE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
7. Kundenerklärungen, Haftungsbeschränkung von Matris, Schadensersatz
Der Kunde garantiert gegenüber Matris, dass er Eigentümer seines Eigentums ist und das Recht hat, darüber zu verfügen. Handelt es sich bei einem Teil des Kundeneigentums um eine Komponente, die von den ursprünglichen Spezifikationen, der Konfiguration oder den Leistungsstandards des Herstellers abweichend verändert wurde oder wird, ist Matris weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für die direkten oder indirekten Folgen der von Matris an diesem Teil des Kundeneigentums erbrachten Dienstleistungen verantwortlich oder haftbar.
7a. Bauteilbearbeitung
Wir behalten uns vor, technische Details bzw. Implementierungen (sowohl software- als auch hardwareseitig) vorzunehmen, welche die Funktionalität des Angebotsgegenstandes nicht beeinträchtigen, und zwar nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen.
Der Kunde stellt Matris, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Garantien, Entschädigungen, Klagen, Urteilen, Bußgeldern, Strafen, Festsetzungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich Anwaltskosten, frei, die sich aus der Verteidigung gegen das Vorgenannte oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ergeben, die sich aus Verletzungen oder Todesfällen von Personen oder Sachschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Eigentum des Kunden, ergeben oder auf die sich dies aus (a) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, (b) falschen Angaben des Kunden oder (c) der Erbringung von Dienstleistungen durch Matris für den Kunden an Komponenten ergibt, bei denen die Spezifikationen, Konfigurationen oder Leistungsstandards des ursprünglichen Herstellers geändert oder modifiziert wurden. Die Bestimmungen dieses Abschnitts bleiben auch nach Beendigung oder Inkrafttreten dieser Vereinbarung bestehen.
8. Geltendes Recht
Ort des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung ist Kranj. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Slowenien. Alle Ansprüche wegen angeblicher Vertragsverletzung oder Verletzung einer Vereinbarung oder Garantie von Matris sind beim Bezirksgericht in Kranj geltend zu machen. Im Streitfall gilt slowenisches Recht.
9. Sonstiges
Erklärt ein zuständiges Gericht eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig, so gilt der Vertrag selbst nicht als nichtig, wenn er ohne die nichtige Bestimmung hätte bestehen können und diese Bestimmung weder Vertragsbedingung noch ausschlaggebender Grund für den Vertragsabschluss war. Der Vertrag und alle Anhänge bilden zusammen den gesamten Vertrag zwischen dem Kunden und Matris.
Matris d.o.o., Februar 2024