Maßnahmen für sicheres Arbeiten und Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
Unter den Explosionsschutz fallen Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) eingesetzt werden, also in Umgebungen, die durch Gemische brennbarer Stoffe in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Luft unter atmosphärischen Bedingungen explosionsfähig werden können und bei denen sich die Flamme bei einer Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch ausbreitet.
Es ist die Pflicht des Staates, die Gesundheit und Sicherheit der Menschen, insbesondere der Arbeitnehmer, auf seinem Territorium zu schützen, insbesondere vor den Gefahren, die sich aus der Verwendung von Geräten und Systemen ergeben, die Schutz vor explosionsgefährdeten Bereichen bieten.
Die betreffenden Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung den Anforderungen der Explosionsschutzverordnung entsprechen. Die Verordnung legt außerdem Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern fest, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sein können, sowie Maßnahmen für den sicheren Betrieb und die sichere Arbeit in solchen Atmosphären.
Die Anforderungen gelten für folgende Produkte:
- Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen;
- Sicherheitseinrichtungen, Steuergeräte und Bediengeräte, die zur Verwendung außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche bestimmt sind, jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten oder Schutzsystemen im Hinblick auf die Explosionsgefahr notwendig oder nützlich sind;
- Komponenten, die zum Einbau in Geräte und Schutzsysteme bestimmt sind.
Konformitätsbewertungsverfahren gewährleisten die Konformität von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Auch die Konformität von Maßnahmen zur Explosionsverhütung und zum Explosionsschutz wird bewertet. Benannte Stellen sind Stellen, die für die Konformitätsbewertung von Produkten im Rahmen der Explosionsschutzverordnung zuständig sind und bei der Europäischen Kommission notifiziert sind.
Matris ist ein für die Konformitätsbewertung gemäß den Vorschriften zum Explosionsschutz (Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 41/2016) zertifiziertes Unternehmen im Rahmen der Auftragnehmerqualifikation für die Inspektion und Wartung elektrischer Anlagen (SIST EN 60079-17) gemäß Artikel 43.
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